Seligsprechung Eustachius Kugler

1965 | Am 23. Juli werden der Kongregation für Selig‑ und Heiligsprechungen in Rom die Akten des Seligsprechungsprozesses Eustachius Kuglers auf Diözesanebene übergeben; Hochgestellte kirchliche Würdenträger, darunter Erzbischöfe, Bischöfe, Generalobere und Äbte unterstützen das Seligsprechungsverfahren.

1974 | Bischof Graber von Regensburg wendet sich in einem persönlichen Schreiben an Papst Paul Ⅵ. mit der Bitte um Seligsprechung von Frater Eustachius, um so ein überzeugendes Vorbild für den Ordensnachwuchs in der Krankenpflege der Gegenwart zu erhalten.
In Rom wird die Causa Eustachius Kugler in einem langen Prozess sehr genauer Prüfung unterzogen.

1982 | Die Kongregation für Selig‑ und Heiligsprechungen sieht es für notwendig an, noch „gründlichere Zeugen‑ und Dokumentenbeweise“ über den Heroismus der Tugenden Eustachius Kuglers und über seine Verfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus zu sammeln.

1992 | Nach jahrelanger vertiefter Recherchearbeit wird eine sehr ausführliche Vorlage über die Tugenden des Dieners Gottes Eustachius Kugler vorgelegt.

2003 | In der Diozöse Regensburg wird der Prozess über ein vermutetes Wunder aufgrund der Fürsprache des Dieners Gottes Eustachius Kugler eingeleitet; das Ergebnis wird der Kongregation für Selig‑ und Heiligsprechungen in Rom übergeben, wo der Vorgang durch eine medizinisch-technische Expertenkommission geprüft wird.

2004 | Das Urteil einer Theologenkommission bei der Kongregation für Selig‑ und Heiligsprechungen in Rom über die heroischen Tugenden des Dieners Gottes Eustachius Kugler fällt positiv aus; Bekanntgabe am 8. Juni.

2005 | Ein Gremium von acht Kardinälen und acht Erzbischöfen in der Kongregation für Selig‑ und Heiligsprechung bestätigt am 1. Februar den zuvor schon von den Theologen anerkannten heroischen Tugendgrad und beurteilt den Fall Eustachius Kugler ohne Gegenstimme als positiv.
Die endgültige Approbation über die Tugenden, die sich aus dem Urteil der Theologen, Kardinäle und Bischöfe ergibt, muss mit einem Dekret — zugleich mit Bestätigung der „Venerabilita“ („Ehrwürdigkeit“) — mit Unterschrift des Papstes erfolgen. Doch die fortschreitende Erkrankung und der Tod Papst Johannes Pauls Ⅱ. am 2. April 2005 verhindern dies und bringen einen zeitlichen Aufschub mit sich.

2005 | Papst Benedikt XVI. unterzeichnet das Dekret über den heroischen Tugendgrad Eustachius Kuglers

2007 | Im Juni gibt die Expertenkommission, die sich mit dem Wunderprozess befasst, ein positives Urteil über das mutmaßliche Wunder ab, das dem Ehrwürdigen Eustachius Kugler zugeschrieben wird. Nach Überzeugung der Experten ist der schwere Verkehrsunfall mit Totalschaden des Kraftfahrzeugs, den der Betroffene „ohne nennenswerte subjektive und objektive medizinische Konsequenzen erlitten hat“, als ein außergewöhnlicher Vorfall anzusehen, „der mit natürlichen Kriterien nicht erklärt werden kann“.
Im Oktober berät die Theologen-Kommission bei der Kongregation für die Selig‑ und Heiligsprechungen positiv über das mutmaßliche Wunder. Die Dokumente  für die Kommission der Kardinäle und Bischöfe – nach deren Votum Papst Benedikt XVI. seine Entscheidung trifft, werden vorbereitet. Erst wenn beide Dekrete — das über den heroischen Tugendgrad und das über das Wunder — vorliegen, erfolgt die feierliche Proklamation als Seliger.

2009 | Papst Benedikt XVI. ratifiziert am 17. Januar die Anerkennung des Wunders, das auf die Fürsprache des Barmherzigen Bruders Eustachius Kugler (1867 – 1946) zurückgeführt wird. Der Heilige Vater beauftragt die Kongregation für Heilig‑ und Seligsprechungsverfahren, das entsprechende Dekret zu „promulgieren“ (verkünden). Der Heilige Vater stimmt am 13. Februar per Schreiben des Vatikanischen Staatssekretariats an den Generalpostulator der Barmherzigen Brüder zu, als Termin der Seligsprechung Sonntag, den 4. Oktober festzulegen und benennt Erzbischof Angelo Amato, den Präfekt der Kongregation für die Selig‑ und Heiligsprechungen, als seinen Vertreter bei den Feierlichkeiten.

Aktualisiert am 6. März 2009